Wann ist Ergotherapie sinnvoll?
Der Patient hat auf Grund einer Erkrankung Schwierigkeiten mit der Durchführung alltäglicher Handlungen. Bestehende Funktionseinbußen erfordern eine Anpassung des gewohnten Aktivitätsspektrums. Zum Beispiel können gewohnte Mahlzeiten nicht mehr zubereitet werden, Anziehen fällt schwer, es besteht Sturz- oder Selbstverletzungsgefahr, es bestehen Unsicherheiten im Umgang mit Uhrzeit,Geldbeträgen der Tagesstrukturierung.
Ursächlich können ein oder mehrere Funktionseinbußen sein. Möglich sind Paresen, Parästhesien, Gleichgewichtsstörungen, Schmerzen, Neglectformen, Apraxien, Handlungsplanungsstörungen, Anosognosie oder vorwiegend psychische Veränderungen wie z. B. eine Antriebsstörung bzw. unzureichende Krankheitsanpassung.
Ziel soll Entwicklung, Aufbau oder Erhalt eines befriedigenden Handlungsspektrums sein. Im Einzelnen kann der Patient Maßnahmen für mehr Sicherheit im Alltag, verbesserte Selbstsorge, Kontrakur- oder Sturzprofilaxe, Vermindern oder Vermeiden von Sekundärschäden, optimalen Einsatz von Restfunktionen, Verbesserung des Selbstmanagements erlernen.
Vorgehen
Behandlungen können einen motorischen, kognitiven, emotionalen oder alltagsbezogenen Schwerpunkt haben. (S. auch „Interaktives Verordnungsblatt Vordruck Nr. 18″) Häufig verschieben sich die Schwerpunkte auch im Laufe der Behandlung.
Möglich ist ein Intervalltraining
mit Therapiepausen.
Die Therapie findet überwiegend individuell abgestimmt im Einzelsetting statt. Die Durchführung kann sowohl in der Praxis als auch im sozialen Umfeld des Patienten sinnvoll sein.
Der Regelfall bei neurologischen Erkrankungen beträgt 40 Behandlungen.